Wir als Verband möchten Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen. Dafür haben wir ein ausführliches Schutzkonzept erarbeitet. Ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes ist, dass Personen, die bereits straffällig geworden sind, keinen Weg in unseren Verband finden können. Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) gibt uns Einsicht, ob eine Person bereits wegen sexualisierter Gewalt verurteilt wurde.
Damit wir überprüfen können, dass keine solche Verurteilung vorliegt, müssen alle Personen ab 16 Jahren das erweiterte Führungszeugnis abgeben. Alle fünf Jahre muss dieses dann erneuert werden.
Alle Informationen, rund um das erweiterte Führungszeugnis findest du auf dieser Webseite:
FAQ
Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument des Staates. Darin steht, ob du zu bestimmten Straftaten verurteilt wurdest. Du musst es aktiv anfordern. Eine Behörde stellt es dann für dich aus.
Welche Informationen stehen in einem erweiterten Führungszeugnis und welche nicht?
Ein erweitertes Führungszeugnis enthält Informationen darüber, ob jemand Straftaten gegen Kinder und Jugendliche begangen hat, zum Beispiel Sexualdelikte. Das erweiterte Führungszeugnis bezieht sich auf mehrere Paragrafen im Sozialgesetzbuch. Es zeigt keine laufenden Ermittlungen und keine Freisprüche.
Wo kann ich das erweiterte Führungszeugnis beantragen?
Du hast 2 Möglichkeiten ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen:
- Online beim Bundesamt für Justiz – dafür brauchst Du einen Ausweis mit Online-Funktion
- Persönlich in deinem Bürgeramt/Einwohnermeldeamt – in manchen Bürgerbüros kannst du dir über ihre Webseite dafür einen Termin machen
Wichtig zu wissen: Egal wo du das erweiterte Führungszeugnis beantragst, du benötigst immer deinen Ausweis. Um das erweiterte Führungszeugnis kostenlos zu bekommen, benötigst du außerdem die Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit beim VCP.
Was kostet es, das erweiterte Führungszeugnis zu beantragen?
Mit der Bescheinigung über deine ehrenamtliche Tätigkeit beim VCP bekommst du das erweiterte Führungszeugnis kostenlos.
Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis einreichen?
Wenn du im VCP aktiv bist und 16 Jahre oder älter bist, musst du ein erweitertes Führungszeugnis einreichen. Auch wenn du auf einer VCP-Veranstaltung bist, musst du das erweiterte Führungszeugnis abgeben.
Wie lange ist mein erweitertes Führungszeugnis gültig, nachdem ich es eingereicht habe?
Nachdem du dein erweitertes Führungszeugnis beim VCP eingereicht hast, ist es 5 Jahre gültig. Nach 5 Jahren musst du ein Neues anfordern und es erneut einreichen.
Woher weiß ich, wie lange mein erweitertes Führungszeugnis noch gültig ist?
Auf jedem erweiterten Führungszeugnis steht das Ausstellungsdatum. Du kannst also das Ausstellungsdatum plus 5 Jahre rechnen.
Gut zu wissen: Wenn du schon einmal ein erweitertes Führungszeugnis eingereicht hast, erinnert der VCP dich mit einem Brief daran, wenn du es erneut abgeben musst.
Wie alt darf ein erweitertes Führungszeignis sein, bevor ich es zum VCP schicke?
Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein. Auf jedem erweiterten Führungszeugnis steht das Ausstellungsdatum. Ist dein erweitertes Führungszeugnis älter als sechs Monate, dann musst du erneut beantragen.
Reicht es aus, wenn ich eine Kopie des erweiterten Führungszeugnisses zum VCP schicke?
Nein, der VCP braucht das Original – du bekommst es aber per Post zurück, nachdem der VCP es eingesehen hat. Dann kannst du es auch weiter nutzen und bei anderen Verbänden oder deinem Arbeitsgeber einreichen.
Wie lange dauert es, bis ich das erweiterte Führungszeugnis bekomme, nach dem ich es beantragt habe?
Nachdem du es beantragt hast, dauert es in der Regel etwa 1 bis 3 Wochen, bis du dein erweitertes Führungszeugnis per Post bekommst.
Wie lange dauert es, bis der VCP das erweiterte Führungszeugnis geprüft hat?
Wenn du dein erweitertes Führungszeugnis an die Bundeszentrale des VCP sendest, dauert es ca. 2-3 Wochen, bis die Bundeszentrale des VCP es geprüft und dir zurückgeschickt hat.
Eine andere Stelle hat mein erweitertes Führungszeugnis schon eingesehen. Was soll ich tun?
Das ist gut, wir akzeptieren es, wenn von folgenden Stellen dein erweitertes Führungszeugnis eingesehen haben:
- Deine Gemeinde (z. B.: Pastor*in, Diakon*in, Präventionsbeauftragte)
- dein Arbeitgeber
- andere rdp-Verbände (das sind folgende Verbände: DPSG, PSG, BdP und BMPPD)
Falls eine dieser Stellen dein erweitertes Führungszeugnis eingesehen hat, soll hier eine Mail an die Präventionsbeauftragte des Bundes Louisa Kreuzheck geschickt werden mit folgenden Informationen:
- Name, Vorname der Person
- Datum der Einsichtnahme
- Ausstellungsdatum des eFZ
Wenn eine andere Stelle dein erweitertes Führungszeugnis eingesehen hat, musst du es leider erneut beantragen und bei uns einreichen.
Ich habe keine Stammesleitung, wer soll die Bescheinigung ausfüllen?
Dann kann dein Landesverband die Bescheinigung ausfüllen, dafür schreibst du am besten deinem Landesbüro.
Ich habe einen deutschen Ausweis, wohne aber nicht in Deutschland. Was soll ich tun?
Falls dein Ausweis eine Online-Funktion hat, kannst du das erweiterte Führungszeugnis online beantragen. Alle Informationen dazu findest du auf unserer Webseite.
Weitere Informationen findest du auch auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.
Ich habe mehrere europäische Staatsbürgerschaften. Was soll ich tun?
Beantrage das erweiterte Führungszeugnis am besten online, rechne jedoch mit einer längeren Wartezeit (ca. 4 Wochen), da die Informationen aller Länder abgefragt werden.
Weitere Informationen findest du hier.
Ich wohne nicht in Deutschland und habe keine europäische Staatsbürgerschaft. Was soll ich tun?
Dann kannst du kein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Melde dich bitte bei louisa.kreuzheck@vcp.de, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Ich habe keinen Ausweis, was soll ich tun?
Ein Führungszeugnis kann nicht ohne einen gültigen amtlichen Ausweis beantragt werden. Du musst also vorher einen Ausweis beantragen.
