Selbstverständnis des Beirats Aufarbeitung im VCP

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Haltung zur Aufarbeitung

Bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt geht es darum, Wissen über vergangene Geschehnisse zu schaffen. Dies ist mit verschiedenen Zielen bzw. möglichen/erhofften Effekten verbunden: aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen, Verarbeitungsprozesse auf Seiten von Betroffenen und weiteren Beteiligten unterstützen, gegebenenfalls noch wirksame Verwicklungen einer Institution mit sexualisierten Gewaltverhältnissen und deren Akteur*innen aufzulösen sowie eine Wiedergutmachung zu realisieren. Bei Aufarbeitung geht es somit um mehr als nur die Prävention zukünftiger Fälle, und sie führt günstigenfalls zu einer umfassenden Transformation einer Institution und deren Geschichte.

Zentral sind dafür die Interessen von Betroffenen von sexualisierter Gewalt innerhalb dieser Einrichtung. Diese Interessen, die etwa das Gehört-Werden, das Entschädigt-Werden, Konsequenzen für Täter*innen und Kompliz*innen und die Mitwirkung am Aufarbeitungsprozess umfassen, sollen anerkannt werden.

Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt bedeutet die Auseinandersetzung mit dem Erbe einer Institution, und sie beinhaltet die Begegnung mit Leid und Schmerz.

 

Der Beirat zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im VCP:

Beirat zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im VCP

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