Wie entsteht ein Gesetz?

In den Medien wird viel über neue Gesetze gesprochen und manche davon kennt ihr bestimmt auch. Doch wie entsteht eigentlich ein neues Gesetz? Welche Ebenen sind dabei beteiligt? Und wie können Bürger*innen mitentscheiden? Hier erklären wir euch die einzelnen Schritte!

Quelle: Christiane Toyka-Seid und Gerd Schneider / Hanauinsland

 

1. Schritt: Die Gesetzesinitiative

In Deutschland können die Bundesregierung, viele Abgeordnete gemeinsam oder der Bundesrat (die Vertretung der Bundesländer) ein Gesetz vorschlagen. Diese sogenannte „Gesetzesinitiative“ ist der erste Schritt zu einem neuen Gesetz.

Die Regierung wird aktiv!

Wenn die Bundesregierung ein neues Gesetz auf den Web bringen möchte, dann erarbeitet sie dafür einen Gesetzeseinwurf. Diesen gibt sie an den Bundesrat als Vertretung der Bundesländer. Der Bundesrat hat nun die Chance sich zum Entwurf zu äußern, Änderungen vorzuschlagen und ein generelles Feedback zu geben. Im Anschluss gibt der Bundesrat den Gesetzesentwurf in den Bundestag zur weiteren Beratung.

Der Bundesrat wird aktiv!

Wenn der Bundesrat ein neues bundesweites Gesetz auf den Weg bringen, dann erstellen die Ländervertretungen gemeinsam einen Gesetzesentwurf und geben diesen and die Bundesregierung. Im Anschluss komm Möchte der Bundesrat, dass ein bestimmtes Gesetz gemacht wird, dann gibt er einen Gesetzentwurf zuerst an die Regierung. Danach kommt der Entwurf in den Bundestag.

Abgeordnete werden zusammen aktiv!

Einzelne Bürger*innen, die ein neues Gesetz für wichtig halten, können selbst keinen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen. Sie können jedoch Abgeordnete des Bundestages von ihrer Idee überzeugen. Finden sich mehrere Abgeordnete zusammen, können sie einen Gesetzesentwurf dem Bundestag zur Beratung vorlegen.

 

2. Schritt: Die Beratung über den Gesetzesentwurf

Sobald dem Bundestag ein Gesetzesentwurf vorliegt, finden drei Beratungen darüber statt, die „Lesungen“ genannt werden.

Erste Lesung

Die erste Lesung ist die sogenannte „Grundsatzdebatte“. Hier wird der Gesetzesentwurf vorgestellt und alle Abgeordneten haben die Möglichkeit ihre Meinung dazu zu sagen. Im Anschluss daran wird der Entwurf an einen speziellen Ausschuss weitergegeben, der zum Beispiel rechtliche Fragen prüft, Expert*innen befragt und Einzelheiten berät.

Zweite Lesung

Die Mitglieder des Ausschusses berichten in der zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag über die Ergebnisse ihrer Sitzung. Dabei können zum Beispiel auch Änderungsvorschläge vorgestellt werden.

 

3. Schritt: Die Beschlussfassung

Nach der ersten und zweiten Lesung folgt noch einmal eine dritte Lesung. In dieser kommt es zu einer Aussprache und die unterschiedlichen Argumente werden ausgetauscht. Es kann auch dann noch einmal zu Änderungen kommen. Im Anschluss daran erfolgt die Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag dem Gesetzesentwurf zustimmt, ist er beschlossen („verabschiedet“). In machen Fällen, bei denen ein Gesetz besonderes weitreichend ist, braucht ein Gesetz nicht nur die Mehrheit der Stimmen, sondern eine bestimmte Mindestanzahl an Abgeordneten, die dem Gesetz zustimmen. Zum Beispiel benötigt ein Gesetz, das das Grundgesetz ändert, eine Zwei-Dritte-Mehrheit, um verabschiedet zu werden.

Muss der Bundesrat einem Gesetz zustimmen?

Ob ein Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat, noch in den Bundesrat muss, hängt davon ab, ob ein sogenanntes Zustimmungsgesetz oder ein sogenanntes Einspruchsgesetz vorliegt. Zustimmungsgesetze werden dabei erst gültig, wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. Dazu gehören alle Gesetze, die die Bundesländer besonders betreffen. Bei allen anderen Gesetzen hat der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht. Er kann dabei nur Bedenken vortragen. Wenn der Bundesrat dann tatsächlich einen Einspruch erhebt, wird das Gesetz aber nur aufgeschoben. In einer erneuten Abstimmung kann es der Bundestag doch noch beschließen.

 

4. Schritt

Wenn ein Gesetz beschlossen wurde, wird es von dem*der Bundeskanzler*in oder dem*der zuständigen Minister*in und dem*der Bundespräsident*in unterzeichnet. Anschließend veröffentlicht, also verkündet, wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt. Erst danach tritt es in Kraft und zwar an dem Tag, der im Gesetz festgeschrieben wurde.

 

 

Zusammenfassung:

Wenn im Deutschen Bundestag Gesetze aufgestellt werden, müssen dafür Regeln beachtet werden. Denn nicht jede*r kann einfach ein Gesetzesvorschlag einbringen, über den abgestimmt werden soll. Nur die Bundesregierung, viele Abgeordnete gemeinsam oder der Bundesrat (die Vertretung der Bundesländer) haben das Recht ein Gesetz vorzuschlagen. Dabei kann es jedoch relativ lange dauern bis es zu einer endgültigen Abstimmung kommt. Die Parteien im Bundestag und die Abgeordneten untereinander besprechen sich und es werden Expert*innen zu ihrer Meinung befragt, was in dem Gesetz genau stehen soll. Nur wenn bei der Abstimmung die Mehrheit der Abgeordneten dem Gesetz zustimmt und bei einigen Gesetzen auch der Bundesrat sein OK gibt, kann es auch Gültigkeit bekommen. Letztendlich unterschrieben wird das Gesetz von dem*der Bundeskanzler*in, dem*der Minister*in und der*die dafür zuständig ist. Ganz am Schluss muss auch noch der*die Bundespräsident*in dem Gesetz mit seiner*ihrer Unterschrift zustimmen. Erst dann ist ein Gesetz auch wirklich gültig.

 

Quelle: Christiane Toyka-Seid und Gerd Schneider / https://www.hanisauland.de/node/1967 

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