Der (lange) Weg zum Frauenwahlrecht

Vor etwas mehr als 100 Jahren, 1918,  wurde das Frauenstimmenrecht in Deutschland eingeführt. Der Weg dahin war lang – und die Aktivistinnen sich keineswegs einig. Vor dem Ersten Weltkrieg gab es daher drei Richtungen der Frauenbewegungen. Alle wollten das Frauenwahlrecht – aber durch verschiedene Methoden.
Auch muss erwähnt werden, dass längst nicht alle für das Frauenstimmenrecht waren. Der „Deutsche Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation“ beispielsweise setzte sich stark gegen das Frauenwahlrecht ein. Mitglied waren vor allem Brüger*innen der Mittel- und Oberschicht, ein viertel von ihnen Frauen. Sie sahen im Frauenwahlrecht eine Gefahr für die Demokratie, sie fürchteten mit ihm kommt eine Sozialdemokratie und Revolution.

Hier ein paar der wichtigsten Ereignisse auf dem Weg zum Frauenwahlrecht zusammengefasst:

1848

Im Jahr 1848 fand die Wahl zur Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche statt. Wählen durften hierbei aber nur besitzende Männer ab 25 Jahren. Die Frauenrechtlerin Louise Dittmer machte schon damals darauf aufmerksam, dass mit „alle“ nur die Männer gemeint waren.

Louise Otto schrieb in der ersten Ausgabe der „Frauen-Zeitung“ 1849 dazu:

„Wohl auf denn meine Schwestern, vereinigt Euch mit mir, damit wir nicht zurückbleiben, wo Alle und Alles um uns neben uns vorwärts drängt und kämpft. (…) Wir wollen unseren Theil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwicklung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbständigkeit im Staat.“

zweite Hälfte 19. Jahrhundert

Frauen durften nur in „unpolitischen Vereinen“ aktiv sein. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schlossen sie sich aber trotzdem für ihre Rechte in Gruppen und Vereinen zusammen.

1870

Ein Jahr vor der Reichsgründung (1871), trat das Preußische Vereinsgesetz in Kraft. In Artikel 9 dieses Gesetztes stand geschrieben:

Artikel 9: „Für Vereine, welche bezwecken politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten nachstehende Beschränkungen:

  • Sie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler, Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen; Sie dürfen nicht mit anderen Vereinen gleicher Art zu gemeinsamen Zwecken in Verbindung treten, insbesondere nicht durch Komitees, Centralorgane oder ähnliche Einrichtungen oder durch gegenseitigen Schriftwechsel […]
  • Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen. Werden dieselben auf Aufforderung des anwesenden Abgeordneten der Obrigkeit nicht entfernt, so ist Grund zur Auflösung der Versammlung oder der Sitzung vorhanden.“

1871

Mit der Reichsgründung tritt ein allgemeines, gleiches, unmittelbares, geheimes (aktives und passives) Wahlrecht für männliche Bürger über 25 Jahre in Kraft, wenn diese im Besitz bürgerlicher und politischer Ehrenrechte sind. Allerding galt das Wahlrecht nur für die Reichstagswahlen. Sowohl die Landes- als auch die Kommunalebene blieben davon unberührt. In Preußen beispielsweise blieb das Dreiklassenwahlrecht bestehten,

1876

Hedwig Dohm forderte in ihren Schriften schon länger Frauenwahlrechte. Mit ihrem 1876 publizierten Werk „Der Frauen Natur und Recht“ rückte das Thema Frauenstimmenrecht weiter in die Öffentlichkeit. Die Form der Forderungen des Wahlrechtes war in diesem Essay gänzlich neu. Während davor stets erklärt wurde, warum das Frauenwahlrecht wichtig ist, ging Dohm die Sache nun ganz anders an: Sie fragte danach, warum die Frauen das Wahlrecht eigentlich nicht haben. Hier ein Auszug:

„Die Frauen fordern das Stimmrecht als ihr Recht. Warum soll ich erst beweisen, daß ich ein Recht dazu habe? […] Der Mann bedarf, um das Stimmrecht zu üben, eines bestimmten Wohnsitzes, eines bestimmten Alters, eines Besitzes, warum braucht die Frau noch mehr? […] Die Gesellschaft hat keine Befugniß, mich meines natürlichen politischen Rechts zu berauben, es sei denn, daß dieses Recht sich als unvereinbar erwiese mit der Wohlfahrt des Staatslebens. Den Beweis dieses Antagonismus zwischen Staatsleben und Frauenrechten haben wir zu fordern. Man wird uns darauf warten lassen bis zum jüngsten Tag und sich inzwischen auf das Gottesgericht berufen, welches die Frau durch den Mangel eines Bartes als unpolitisches Wesen gekennzeichnet hat.“

1891

Die SPD nimmt als erste deutsche Partei die Forderung nach dem Frauenstimmenrecht in ihr Parteiprogramm auf.

1894

Am 28./29. März wird der „Bund Deutscher Frauenvereine“ (BDF) als Dachorganisation der gemäßigten bürgerlichen Frauenbewegungen gegründet. Unter ihm bündelten sich 34 gemeinnützige Vereine. Sowohl die proletarischen als auch die sozialdemokratischen Frauenvereine wurden nicht Mitglied im BDF.

1902

Der erste Frauenwahlrechtsverein „Deutschen Verein für Frauenstimmrecht“ wurde gegründet. Sein einziges Ziel war das Frauenwahlrecht im Deutschen Reich. 1904 wurde der Verein in den „Deutschen Verband für Frauenstimmrecht“ umgewandelt. Mit der Gründung des Vereins ging die Anbindung an die weltweite Frauenstimmrechtsbewegung Hand in Hand. So konnten die Aktivistinnen bei der Internationalen Frauenstimmrechtskonferenz in Washington teilnehmen.

Außerdem nahm der BDF zu seiner fünften Generalversammlung den Kampf um das Frauenstimmrecht in sein Programm auf.

1904

Am 12. Juni öffnete in Berlin der Internationale Frauenkongress, welcher vom Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) ausgerichtet wurde. Am Kongress nahmen über tausend Vertreterinnen bürgerlicher Frauenverbände aus 25 Ländern teil. Diskutiert wurde über Themen wie Frauenbildung- und berufe und die rechtliche Stellung der Frau.
Im Umfeld des Kongresses fand außerdem die Internationale Frauenstimmrechtskonferenz statt. Hierbei wurde die „International Women’s Suffrage Alliance“ (IWSA), also der Weltverband für Frauenstimmrecht, gegründet.
Die sozialistische Frauenbewegung war nicht beteiligt.

1908

Am 15. Mai 1908 wurde das preußische Vereinsrecht aufgehoben. Nun durften Frauen in politische Vereinigungen und Parteien eintreten sowie politische Vereine offiziell gründen.

1911

Am 19. März fand der erste Internationale Frauentag statt. Er wurde in Kopenhagen auf II. internationalen sozialistischen Frauenkonferenz 1910 beschlossen. Die sozialdemokratischen Frauen wollten mit ihm einen Kampftag für das Frauenwahlrecht schaffen. 1921 wurde der Internationale Frauentag zu Ehren der Frauen von Petrogard (Sankt Petersburg) auf den 8. März verschoben. Am 8. März 1917 waren in Petrogard Arbeiterinnen, Ehefrauen und Bäuerinnen gemeinsam auf die Straße gegangen und hatten so die Februarrevolution in Russland (mit) ausgelöst.

1914

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs legten viele Frauen ihren Kampf für das Frauenwahlrecht nieder und unterstützten den Krieg. Nur wenige engagierten sich in Friedensorganisationen.

1917

Nach dem Kaiser Wilhelm II. eine Wahlrechtsreform in Ausblick stellte, welche aber kein Stimmrecht für Frauen vorsah, nahmen die Frauen ihren Kampf für dieses Recht wieder auf. Im Gegensatz zu vor dem Krieg, schloss sich nun ein breites Bündnis an Frauen zusammen. So hatten sich zum Beispiel der „Deutsche Verband für Frauenstimmrecht“ und die „Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht“ zum „Deutscher Reichsverband für Frauenstimmrecht“ zusammengeschlossen. Die Sozialdemokratinnen und bürgerlichen Frauenrechtlerinnen hatten sich durch den Ersten Weltkrieg angenähert. Die Arbeit der Aktivist*innen 1917 und 1918 war geprägt von Petitionen, Versammlungen und Sonderschriften.

1918

Im Oktober erreichte der Kampf einen Höhepunkt: Die breite Frauenbewegung (58 Organisationen) verfasste ein gemeinsames Schreiben an den Reichskanzler Max von Baden und forderten das Frauenwahlrecht. Um dem ganzen Nachdruck zu verleihen, gab es Anfang November große Demonstrationen und Kundgebungen.

Am 12. November stellte Phillip Scheidemann im „Aufruf an das deutsche Volk“ sein Regierungsprogramm vor.  Es enthielt eine Wahlrechtsreform, deren Teil auch das Frauenwahlrecht war. Zuvor hatte er, nach dem die Novemberrevolution die Monarchie endgültig beendete, die Republik ausgerufen. Das Frauenwahlrecht war geschaffen.

Am 30. November wurde das aktive und passive Wahlrecht dann für alle Bürger*innen vom Rat der Volksbeauftragten in der Verordnung über die Wahl zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung verankert.

1919

Am 19. Januar fand die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt. Es war die erste Wahl bei der Frauen wählen durften und über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen machten von ihrer Stimme gebrauch. Danach sank die Wahlbeteilgung stark. Außerdem kandidieren 300 Frauen, von ihnen konnten 37 ein Mandat erringen – bei insgesamt 423 Abgeordneten.

Und dann?

Auch wenn es ab 1918 das Frauenwahlrecht gab, blieb und bleibt es ein Kampf um Gleichberechtigung in der Politik (und allen anderen Lebensbereichen). In der NS-Zeit konnten Frauen zum Beispiel nur einfach Mitglieder der NSDAP werden, Führungspositionen innerhalb der Partei waren ihnen vorenthalten. Und auch in der Zeit des geteilten Deutschlandes ging die Gleichberechtigung nur schleppent voran. Dabei war die DDR der BRD zwar ein Schritt voraus, da die Gleichberechtigung hier zu den Zielen der sozialistischen Gesselschaftspolitik gehörte, aber eine paritätische Besetzung der Parteien hat es in beiden deutschen Staaten nie gegeben. Auch wenn die Frauenqoute der Grünen seit 1986 zu einem Umdenken anregt, ist der Frauenanteil im Bundestag seit 2017 mit etwa 31 Prozent beispielsweise immer noch zuniedrig.

Quellen:

https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de

https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/frauenwahlrecht/278701/der-kampf-der-frauenbewegung-um-das-frauenwahlrecht

https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/frauenwahlrecht/278830/stimmen-gegen-das-wahlrecht

 

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