Fördermöglichkeiten für Internationale Begegnungen 2022

Foto: Roman Heimhuber (roman.heimhuber@vcp.de)

Hier informieren wir Euch darüber wie unter normalen Umständen die Abläufe und Fristen für Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) für das kommende Jahr wären. Momentan sind die Umstände leider nicht normal und es ist auch schwer vorherzusagen wie lange wir uns zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus noch einschränken müssen. Wir werden euch in jedem Fall über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Jugendarbeit wird über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Steuergeldern gefördert, dies gilt auch für internationale Begegnungen. Über die Mitgliedschaft im Deutschen Bundesjugendringe (DBJR) erhält auch der VCP diese Zuschüsse. Richtlinien und Fördersätze sind im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) zusammengefasst.

Hier findet ihr eine Zusammenfassung der wesentlichen Regeln und Bedingungen für Zuschüsse zu Internationalen Begegnungen.

Je nach Herkunftsland der Partner*innen, werden die Mittel von unterschiedlichen Stellen verwaltet und bearbeitet. Hier ist besonders darauf zu achten, dass daher unterschiedliche Fristen, Förderhöhen und –bedingungen gelten können.

Die Bundeszentrale beantragt die Mittel bei den jeweiligen Mittelverwaltungsstellen. Bundesmittel können von einzelnen Maßnahmenträger*innen nicht direkt beantragt werden, hierfür gibt es die sogenannten Zentralstellen, für den VCP ist die Bundeszentrale eine solche. Alle Gruppen des VCP die eine internationale Maßnahme durchführen wollen (Maßnahmenträger*innen) schicken ihre Anträge an die Bundeszentrale, hier werden sie auf Übereinstimmung mit den Bedingungen und auf korrekte Förderbeträge überprüft und zu einem Sammelantrag zusammengefasst. Die Zentralstelle verantwortet die Richtigkeit der Angaben gegenüber der Mittelverwaltungsstelle und ist verpflichtet, Unterlagen und Belege, die nicht weitergeleitet werden müssen, ordnungsgemäß aufzubewahren oder deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sicher zu stellen, da sie gelegentlich vom Bundesrechnungshof geprüft werden können.

Grundlagen der Bezuschussung

Die Mittelvergabe ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans (RL-KJP) und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBestP) beschrieben sind. Nicht alle Teile dieser Richtlinien treffen auf alle Maßnahmen zu. Antragssteller*innen brauchen auch nicht alle Richtlinien im Detail zu kennen – auch dafür gibt es ja die Zentralstellen. Aber es gibt doch Rahmendaten, die bereits bei der Antragsstellung wichtig zu beachten sind, daher hier eine kurze Zusammenfassung.

Wichtige Grundvoraussetzungen sind

  • Die Teilnehmenden sind zwischen 12 und 26 Jahre alt. Nur Leitungspersonen dürfen über 26 Jahre alt sein. Für den Fachkräfteaustausch gelten diese Altersbeschränkungen nicht.
    Die Begegnung findet mit einer festen Partner*innengruppe statt (mindestens 2/3 der Zeit wird gemeinsam verbracht).
  • Die Begegnung hat ein festes Programm das die Partner*innen gemeinsam geplant haben.
  • Die Begegnung wird von geschulten und erfahrenen Leiter*innen geleitet.
  • Programmdauer: mindestens 5, höchstens 30 Tag (Ausnahmen bitte anfragen)
  • Die Gruppengrößen der Gäste und Gastgeber*innen muss ausgeglichen sein (ideal: gleiche Anzahl auf beiden Seiten).
  • Gäste und Gastgeber*innen müssen während der Begegnung gemeinsam untergebracht sein (Familienaufenthalt gilt als „gemeinsam untergebracht“).
  • Die Träger*innen der Maßnahme müssen für ausreichenden Versicherungsschutz aller Teilnehmenden während der Maßnahme sorgen.

Förderung und Antragsfristen

  • Globalmittel (die meisten nicht im Folgenden erwähnten Länder)
  • Anträge direkt an die Bundeszentrale
    Antragsschluss (Eingang Bundeszentrale): 31.10.2021
  • Maßnahmen im Inland: 24,00 EUR Tagegeld pro Person/Tag
  • Maßnahme im Ausland: Reisekostenzuschuss für deutsche Teilnehmende im europäischen Ausland 00,12 EUR pro Person und Kilometer der kürzesten einfachen Strecke zwischen Abfahrt- und Zielort. Im außereuropäischen Ausland (Flüge) 00,08 EUR pro Person und Kilometer einfache Luftlinienentfernung zwischen Abflug- und Ankunftsflughafen

Israel

  • Anträge nur über die Beauftragten für die Partnerschaft mit Israel/Naher Osten an die Bundeszentrale
  • Antragsschluss (Eingang Bundeszentrale): 15.09.2021 (2 Wochen vor Antragsschluss bei ConAct)
  • Maßnahmen im Inland: 24,00 EUR Tagegeld pro Person/Tag,
  • Flugkostenzuschuss für israelische Gäste 280,00 EUR pro Person
  • Maßnahme im Ausland: Flugkostenzuschuss für deutsche Teilnehmende 360,00 EUR pro Person
  • Im Zuge der aktuellen Corona-Situation kann die Planung von Online-Austauschprojektes zumindest teilweise oder übergangsweise die physische Begegnung ersetzen oder ergänzen. Seit Beginn des Jahres 2021 gibt es die Möglichkeit, eine Förderung für digitale und hybride Projekte aus Mitteln des KJP zu beantragen. Aber: Auch wenn Corona aktuell noch verhindert, dass physische Begegnungen stattfinden – bitte planen und beantragen Sie diese dennoch für das Jahr 2022. Eine Umplanung von physisch zu digital geht ebenfalls jederzeit.

Tschechien

  • Anträge direkt an die Bundeszentrale
  • Antragsschluss (Eingang Bundeszentrale): 15.09.2021
  • Maßnahmen im Inland: 24,00 EUR Tagegeld pro Person/Tag,
  • Maßnahmen in Tschechien: Reisekostenzuschuss für deutsche Teilnehmende 00,12 EUR pro Person und Kilometer der kürzesten einfachen Strecke zwischen Abfahrt- und Zielort

Russland

  • Anträge direkt an die Bundeszentrale
  • Antragsschluss (Eingang Bundeszentrale): 15.09.2021
  • Maßnahmen im Inland: 24,00 EUR Tagegeld pro Person/Tag,
  • Maßnahmen in Russland: Reisekostenzuschuss für deutsche Teilnehmende 00,12 EUR pro Person und Kilometer der kürzesten einfachen Strecke zwischen Abfahrt- und Zielort,
  • Ausnahmen: Sibirien (pauschal 550,00 EUR pro Person) und Fernost (pauschal 650,00 EUR pro Person)

Afrikanische Länder

  • Antragsschluss (Eingang Bundeszentrale): 15.10.2021
  • Maßnahmen im Inland: 24,00 EUR Tagegeld pro Person/Tag,
  • Flugkostenschuss für die ausländischen Gäste auf Anfrage
  • Maßnahme im Ausland: Reisekostenzuschuss für deutsche Teilnehmende (Flüge) 00,08 EUR pro Person und Luftlinienkilometer (einfach) zwischen Abflug- und Ankunftsflughafen

Ägypten, Palästina und sonstiger Naher Osten

  • Anträge nur über die Beauftragten für die Partnerschaft mit Israel/Naher Osten an die Bundeszentrale
  • Antragsschluss (Eingang Bundeszentrale): 31.10.2021
  • Maßnahmen im Inland: 24,00 EUR Tagegeld pro Person/Tag,
  • Flugkostenschuss für die ausländischen Gäste auf Anfrage.
  • Maßnahme im Ausland: Reisekostenzuschuss für deutsche Teilnehmende (Flüge) 00,08 EUR pro Person und Kilometer einfache Luftlinienentfernung zwischen Abflug- und Ankunftsflughafen

Griechenland

  • Anträge direkt an die Bundeszentrale
  • Antragsschluss (Eingang Bundeszentrale): auf Anfrage
  • Maßnahmen im Inland: 24,00 EUR Tagegeld pro Person/Tag, Reisekostenzuschuss für griechische Gäste 0,12 EUR pro Person und Kilometer der kürzesten einfachen Strecke zwischen Abfahrt- und Zielort.
  • Maßnahme im Ausland: 24,00 EUR pro Person/Tag für deutsche Teilnehmende.
    Reisekostenzuschuss für deutsche Teilnehmende 00,12 EUR pro Person und Kilometer der kürzesten einfachen Strecke zwischen Abfahrt- und Zielort

China

  • Anträge direkt an die Bundeszentrale
  • Antragsschluss (Eingang Bundeszentrale): 15.10.2021

Frankreich, Japan, USA

auf Anfrage

Polen

  • Anträge direkt an die Bundeszentrale;
  • Antragsschluss (Eingang Bundeszentrale): mindestens vier Monate vor Maßnahmenbeginn, für längerfristig geplante Maßnahmen jedoch spätestens 31.10.2021
  • Maßnahmen im Inland: Tagegeld zwischen 12,00 und 30,00 EUR pro Person und Tag (je nach Unterbringung).
  • Maßnahmen im Ausland: Reisekostenzuschuss nach Reisekostenrechner des DPJW.

Alle oben genannten Fördersätze sind Höchstsätze, keine garantierte Förderhöhe! Außerdem beziehen sie sich auf Jugendbegegnungen; Fachkräftemaßnahmen werden anders bezuschusst (bitte anfragen).

Antragsschluss bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt die Anträge komplett und korrekt vorliegen müssen. Da häufig Klärungs- und Korrekturbedarf besteht, ist dies bitte zeitlich einzuplanen.

Fristen

Die Zentralstelle ist an die Fristen der Fördermittelverwaltungsstellen gebunden und daher auch darauf angewiesen alle Unterlagen (vom Antrag bis zum kompletten Verwendungsnachweis) von den Träger*innen rechtzeitig zu erhalten. Die Termine und Fristen die zwischen den Fördermittel-verwaltungsstellen und der Zentralstelle gelten, werden seitens der Verwaltungsstellen vorgegeben und sind im Prinzip nicht verhandelbar. Dasselbe gilt auch für Fristen zwischen Träger*innen und Bundeszentrale (Zentralstelle): es liegt in der Verantwortung der Träger*innen Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen, geschieht dies nicht, kann die Förderung teilweise oder ganz gestrichen werden.

Anträge

Der Antrag ist formal auf den dafür vorgesehenen Antragsformularen einzureichen, zusammen mit einem vorläufigen Programm der Begegnung, wobei darauf zu achten ist, dass sich die thematischen Schwerpunkte, die im Antrag beschrieben sind, auch im Programm wiederfinden lassen. Antragsformulare sind in der Bundeszentrale anzufordern.

Verwendungsnachweis (Abrechnung)

Der Verwendungsnachweis (Abrechnung und Berichterstattung) muss der Zentralstelle spätestens 6 Wochen nach Maßnahmenende vorliegen.

Auch für den Verwendungsnachweis gibt es vorgeschriebene Formulare, hier ist zuerst einmal darauf zu achten, dass die grundsätzlichen Angaben sich mit denen des Antrags decken.

Ganz besonders wichtig und unbedingt schon vor und während der Maßnahme zu bedenken sind folgende Punkte:

  • Es müssen bei jeder Maßnahme von beiden Gruppen (Gäste und Gastgeber*innen) Teilnehmendenlisten erstellt werden, die von allen Teilnehmenden persönlich unterschrieben sein müssen.
  • Alles was gefördert wird, muss belegt sein. Auch bei Pauschalbeträgen müssen die entstandenen Kosten nachgewiesen werden! Für alle zu belegenden Kosten (Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung, sonstige Kosten) sind Originalbelege vorzulegen. Diese sind nach der obigen Aufteilung zusammengefasst ordentlich und übersichtlich zu gliedern und zu nummerieren, kleine Belege sind auf einem DIN-A4 Blatt aufzukleben. Das heißt bei allen Ausgaben ist darauf zu achten, die Belege zu sammeln und aufzubewahren. Die Belege sind dann mit der gleichen Nummerierung auf einer Belegliste einzutragen.

Ganz wichtig bei Flugkostenabrechnungen: für Flugreisen ist die Flugrechnung einzureichen (Reisebüro oder Internetbuchung), diese muss die Namen der Reisenden enthalten. Ist nur die Anzahl der Flugscheine auf der Rechnung ausgewiesen, müssen alle Bordkarten (Hin- und Rückflug) eingereicht werden.

Alle Einnahmen (andere Zuschüsse, Spenden, Teilnehmendenbeiträge, etc.) müssen selbstverständlich aufgeführt werden. Im Einzelfall ist vorher abzuklären, ob die Förderung mit KJP-Förderung kombinierbar ist.

Versicherungen

VCP-Mitglieder sind bei allen Veranstaltungen des VCP im In- und Ausland Haftpflicht- und Unfallversichert. Für ausländische Gäste ist eine entsprechende Versicherung abzuschließen, falls nicht nachgewiesen wird, dass sie eine solche bereits selbst haben. Für Auslandsreisen empfiehlt sich manchmal (je nach Risiko und Zielland) auch für VCP-Mitglieder eine zusätzliche Versicherung.

Kontakt

Für Rückfragen zur Förderung sowie zu Versicherungsfragen schreibt an info@vcp.de

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