DBJR-Position: Kinder- und Jugendarbeit auch in Krisenzeiten ermöglichen

Junge Menschen haben den Bedarf nach unverzweckter Freizeit, gemeinsamen Aktivitäten und Erholung. Dafür braucht es sichere Rahmenbedingungen. Der DBJR-Hauptausschuss hat vor diesem Hintergrund die Position „Kinder- und Jugendarbeit auch in Krisenzeiten ermöglichen“ einstimmig beschlossen.

Zusammengefasst stellt die Position fest, dass Kinder und Jugendliche zu den stillen Leidtragenden der Corona-Pandemie gehören. In der anhaltenden Diskussion um Schule und deren Rolle während der Pandemie gerät aus dem Blick, dass Jugend und Kindheit aus mehr bestehen muss, als verzweckter Bildung in der Schule. Jugendhäuser und offene Angebote sind weitestgehend geschlossen. Zudem fehlt es an mehrtägigen Angeboten für Kinder und Jugendliche, mit gleichaltrigen zusammen zu sein.
Viele Jugendverbände wissen um die schwierige Lage von Kindern und Jugendlichen und wollen deshalb Fahrten und Freizeiten anbieten, wenn sie die Sicherheit der Teilnehmer*innen und ihrer Familien gewährleisten könnten. Dafür braucht es neben klaren Regelungen zur Jugendarbeit während der Pandemie auch eine Möglichkeit, mehrtägige Bildungsveranstaltungen und Jugenderholungen durch sogenannte Corona-Tests abzusichern, wenn diese verfügbar sind. Gerade die Arbeit der Jugendverbände sollte möglichst sicher stattfinden können, um jungen Menschen weiterhin einen Raum der Selbstorganisation und Selbsterfahrung zu geben.

Der DBJR soll daher mit den zuständigen Ministerien, Krankenkassen und Gesundheitsexpert*innen das Gespräch darüber suchen:

  • Ob PCR-Testungen vor oder nach Jugenderholungen und Jugendbildungsveranstaltungen sinnvoll eingesetzt werden können und ob diese von den Krankenkassen – gerade in Hinblick auf die psychosoziale Gesundheit – übernommen werden könnten

  • Inwieweit Schnelltests eine sinnvolle Ergänzung der Hygienekonzepte in der Jugendverbandsarbeit sein können

Wenn der Einsatz der PCR-Testungen sowie der Schnelltests als sinnvoll erachtet wird, soll sich der DBJR dafür einsetzen, dass diese über den KJP abrechenbar sind, insofern die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

 

Zur vollständigen Position: https://www.dbjr.de/artikel/kinder-und-jugendarbeit-auch-in-krisenzeiten-ermoeglichen/

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