Häufige Fragen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im VCP

Foto: VCP

Was bedeutet Aufarbeitung?

Anders als in einem strafrechtlichen Verfahren geht es nicht darum, Täter*innen zu identifizieren und zu verurteilen, da die Fälle oft bereits verjährt sind. Unsere Absicht ist es, die Kultur des Schweigens in Bezug auf sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit zu durchbrechen und eine Auseinandersetzung mit diesem Thema innerhalb des Verbands zu fördern. Dafür wurden über einen Zeitraum von 2,5 Jahren abgeschlossene Interventionsfälle zwischen 1973 und 2020 untersucht.

Was ist das Ziel der Aufarbeitung?

In erster Linie wollen wir Betroffenen Gehör verschaffen und erlittenes Unrecht klar und öffentlich anerkennen. Darüber hinaus hilft uns die Aufarbeitung dabei Strukturen im VCP aufzudecken, die die Taten begünstigt und verschleiert haben. So können wir daraus Konsequenzen ziehen und unsere Präventionsmaßnahmen weiter verbessern.

Warum hat der VCP erst jetzt mit einer flächendeckenden Aufarbeitung regiert?

Die Fälle sind auf unterschiedliche Weise an uns herangetragen geworden, manche erst nach vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten. Das gilt insbesondere für die Bundesebene. Dort sind seit 2018/2019 vermehrt Altfälle gemeldet worden, sodass 2020 der Beirat zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im VCP gegründet wurde. Ein definierter Umgang mit dem Thema hat sich aber schon seit 2005 entwickelt und liegt nun endlich flächendeckend vor.

Wer führt die Studie durch?

Die Studie wurde von Wissenschaftler*innen der Forschungsinstitute IPP (Institut für Praxisforschung und Projektberatung) und Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V. durchgeführt. Sie übernehmen die Verantwortung für das Forschungsdesign, die Auswahl der Zugänge zum Forschungsfeld, die Auswahl der Quellen, die Datenerhebung sowie Datenauswertung. Die beiden Forschungsinstitute sind unabhängig und haben keine Verbindungen zum VCP, zu Kirchen oder politischen Organisationen.

Wie geht VCP mit Betroffenen und Beschuldigten um? Welche Hilfsangebote/Unterstützungsangebote gibt es?

Der Verband Christlicher Pfadfinder*innen (VCP) geht betroffenenorientiert mit Fällen von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt um. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse und der Schutz der Betroffenen, die durch geschulte Vertrauenspersonen begleitet, durch externe Fachstellen unterstützt und bei Bedarf mit einer kostenlosen rechtlichen Erstberatung durch eine Fachanwältin gestärkt werden. Als Mitglied im Ergänzenden Hilfesystem (EHS) ist der VCP zudem Teil eines bundesweiten Netzwerks, das zusätzliche professionelle Hilfe bietet. Das EHS im institutionellen Bereich bietet Menschen, die während ihrer Kindheit oder Jugend in einer Institution sexualisierte Gewalt erfahren haben, Unterstützungsleistungen (Sachleistungen bis zu 1.000 Euro) an. Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zudem findet jährlich ein Vernetzungstreffen für Betroffene sexualisierter Gewalt im Pfadfinderkontext statt.
Gleichzeitig wird mit Beschuldigten verantwortungsvoll umgegangen. Vorwürfe werden sorgfältig dokumentiert und auf Plausibilität geprüft, Entscheidungen stets gemeinsam im Interventionsteam getroffen und – falls notwendig – Konsequenzen wie Ausschlüsse oder die Einschaltung von Behörden eingeleitet, um Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten

Wie geht der VCP aktuell bei Verdachtsfällen vor?

Neben Prävention gibt es auch eine Struktur bei Verdachtsfällen: Es gibt auf Landes- und Bundesebene Vertrauenspersonen und Präventionsbeauftragte, die bei Beobachtungen kontaktiert werden können. Es gibt einen Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Grenzverletzungen oder sexualisierte Übergriffe und ein Dokumentationskonzept.

Was macht der VCP, um Übergriffe zu verhindern?

Seit 2005 setzt sich der VCP intensiv mit dem Thema Prävention sexualisierter Gewalt auseinander. Es wurden in den letzten Jahren vielfältige Strukturen, Konzepte und Materialien entwickelt. Leiter*innen sowie Verantwortliche aller Ebenen im VCP müssen sich mit Prävention und Kindesschutz auseinandersetzen. Es ist Bestandteil unserer Schulungen. Die Abgabe eines erweiterten Führungszeugnisses für Mitarbeitende ist Pflicht.
Unser Schutzkonzept soll einen Raum für Kinder und Jugendliche schaffen, in dem nicht nur Missbrauch sowie Misshandlung keinen Platz haben, sondern in dem im täglichen Miteinander achtsam miteinander umgegangen wird und Grenzen respektiert werden. Zudem erziehen wir in den kleinen Gruppen Kinder schon früh zu Selbstbewusstsein, Artikulationsfähigkeit und den Mut, selbst Grenzen zu setzen.

Greifen die Präventionsmaßnahmen bisher? Woran wird das gemessen?

Seit 2010 wird das Präventionskonzept bundesweit angewendet. Das spiegelt sich auch in der Studie wider. Die Zahl der Meldungen niedrigschwelliger Fälle und Grenzverletzungen ist deutlich gestiegen. Das Sprechen über sexualisierte Gewalt/Grenzverletzungen wird im Verband offener gelebt. Dass häufiger als früher Interventionsfälle gemeldet werden, zeigt uns, dass ein stärkeres Problembewusstsein existiert und möglicherweise auch ein größeres Vertrauen in die verbandlichen Strukturen besteht.
Wir müssen trotzdem davon ausgehen, dass es bei uns im Verband weiterhin eine Dunkelziffer gibt. Übergriffe sind dort möglich, wo es soziale Strukturen und eine unterschiedliche Machtverteilung gibt: in Familien, im Beruf, in Schulen, in Sportvereinen und auch in Jugendverbänden. Wir tun jedoch alles dafür, dass die Chancen für Missbrauch möglichst klein sind.

Was wird sich durch die Studie ändern?

Der VCP wird aus den Ergebnissen der Studie Empfehlungen, Hinweise und Aufgaben für sich ableiten. Wir werden unser Schutzkonzept und unsere Präventionsarbeit überprüfen und weiterentwickeln. Unter anderem findet vom 13. bis zum 15. November 2026 auf Burg Rieneck eine Fachkonferenz statt, deren Ziel es ist, die Ergebnisse der Studie für den Verband nutzbar zu machen und daran zu arbeiten.

Du hast auch noch eine Frage? Dann wende dich an louisa.kreuzheck@vcp.de

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