UPDATE: Juleica: Ausnahmeregelungen für die Krisenzeit

Für die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) haben die Bundeszentralstelle und die Landeszentralstellen angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie ein einheitliches Verfahren für das Jahr 2020 beschlossen. Dieses regelt unter anderem Ausbildungs- und Fortbildungsverfahren sowie die Gültigkeit der Juleica.

UPDATE: Die unten im Detail beschriebenen Anpassungen im Online-Antragsverfahren sowie der Versand einer Bestätigung/eines Zertifikats bzgl. der automatischen Verlängerung sind umgesetzt. Das bedeutet:

  • Im Archiv des Antragssystems erhalten Karten, die aufgrund der Ausnahmeregelungen verlängert wurden, einen Hinweis und das neue Gültigkeitsdatum (31.12.2020).
  • Antragstellende, die eine automatisch verlängerte Karte haben, erhalten eine Mail. Diese Mail geht in Kopie auch an den freien Träger. Sie beinhaltet eine besondere Bestätigung über die Verlängerung der Gültigkeit und kann gemeinsam mit der Karte vorgelegt werden. Also: Bei Bedarf bitte ausdrucken!

Die Juleica ist stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Neue Herausforderungen und Bedarfe entstehen. Diese wurden in den vergangenen Tagen und Wochen gesammelt, um Lösungsansätze für die Herausforderungen in der Krisenzeit und für alle Akteur*innen im Juleica-Prozess entwickeln zu können. Dabei sind die Fragen so vielfältig wie die Juleica selbst – es geht um abgesagte Ausbildungskurse, neue Ausbildungsmethoden, Ablauf der Gültigkeit, das Fehlen von Juleica-Inhaber*innen bei zukünftigen Maßnahmen und mehr. Die Bundeszentralstelle Juleica (BZS, DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich auf ein einheitliches Verfahren für die Juleica im Jahr 2020 verständigt, um auch in Krisenzeiten eine gute Jugendleiter*innen-Ausbildung, Verlängerungen von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Juleica-Inhaber*innen zu ermöglichen.

Die LZS ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland. Mögliche Konkretisierungen in den Bundesländern sind deshalb unbedingt zu beachten.

Qualifizierung und Fortbildung

  • Grundausbildung (Qualifizierung)
    Für 2020 gilt: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig.
    Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, der Umgang mit Erste-Hilfe-Kursen sowie die Bestimmung des unabdingbaren Präsenzanteils, wird durch die jeweilige Landeszentralstelle bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
  • Fortbildungen (Verlängerung)
    Für 2020 gilt: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die jeweilige Landeszentralstelle bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
  • weitere Hinweise zur Juleica-Ausbildung
    Die förderrechtlichen Bedingungen der Länder sind zu beachten – ggf. gibt es besondere Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Onlineseminaren/digitalen Maßnahmen in der aktuellen Krisenzeit.
    Unter www.juleica-ausbildung.de können nun Eintragungen von Online-Seminaren/Ausbildungen erfolgen.
    Der DBJR wird in den kommenden Wochen gute Praxisbeispiele für Onlineseminare, Seminar-Tools und Werkzeuge zur digitalen Kommunikation sammeln und Informationen als Meldung unter juleica.dbjr.de bereitstellen. Anregungen können gern an juleica@dbjr.de gesendet werden.

Gültigkeit der Juleica
Es gilt: Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.

Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um dies im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen.

Weitere Hinweise zur Juleica-Gültigkeit:
Die Anpassungen im Online-Antragsverfahren sowie der Versand einer Bestätigung/eines Zertifikats bzgl. der automatischen Verlängerung werden bis Mitte/Ende Mai umgesetzt. Der DBJR informiert die LZS vor der Liveschaltung der technischen Anpassungen, um freie und öffentliche Träger vor dem Versand der Bestätigungen/Zertifikate informieren zu können. Auf der Startseite des Antragssystems http://www.juleica-antrag.de wird ein Hinweis eingepflegt.

Aktuelles und Kontakt
Für konkrete Rückfragen stehen die LZS zur Verfügung. Eine Übersicht der LZS ist zu finden unter: http://go.dbjr.de/lzsjuleica

 

Quelle: Deutscher Bundesjugendring (2020): Juleica: Ausnahmeregelungen für die Krisenzeit. In: https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/

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