Lieber VCP,
Die Diakonie Hessen will am 22. Januar eine Finanzierungsgrundlage für Anerkennungsleistungen bei sexualisierter Gewalt beschließen, in der Betroffene wesentlicher Mitglieder nicht berücksichtigt werden. Mit dem Beschluss würde die Diakonie Hessen Jugendverbände wie den VCP vom „Finanzierungsverbund Diakonie“ ausschließen. Mit Verweis auf künftig zu treffende Regelungen mit EKD und den hessischen Landeskirchen, verstellt sie so auf unbestimmte Zeit wissentlich den Weg zu Anerkennungsleistungen, deren Zugang bereits zum 1. Januar 2026 hätte geregelt sein sollen. Wir warnen davor, die Fehler der Vergangenheit hinsichtlich unklarer Verantwortlichkeiten in Diakonie und Kirche zu wiederholen. Wir verweisen hier auf den Geltungsbereich der bereits bestehenden Rahmenbestimmung der Diakonie Deutschland, die auch für die Diakonie Hessen bindend ist und diakonische Fachverbände wie den unsrigen einschließt.
Die Diakonie Hessen wird diesen Donnerstag den Anspruch an sich selbst beschließen Verantwortung für alle Konstellationen von sexualisierter Gewalt zu übernehmen. Dass in derselben Versammlung der Zugang für einige Mitglieder zum Solidarverbund wiederum verwehrt werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar. Hier entstehen Strukturen, die bewusst ins Leere laufen.
Konkret wird der VCP am Donnerstag einen Änderungsantrag einbringen, um Jugendverbänden in der Diakonie Hessen den Zugang zur Anerkennungskommission vom ersten Tag an zu ermöglichen. Als diakonischer Fachverband, der die EKD-Gewaltschutzrichtlinie anwendet, melden wir seit Jahren Fälle sexualisierter Gewalt an die Diakonie Hessen. Wir wollen gemeinsam mit ihr Verantwortung übernehmen und uns an der Finanzierung beteiligen, damit Betroffenen aus dem VCP der Zugang zu Leistungen ermöglicht wird.
Beste Grüße & Gut Pfad
Till

