Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Meldeverfahren bei Interventionsfällen
Der Verdacht von sexualisierter Gewalt löst immer ungute Gefühle und oft Überforderung aus. Die wichtigsten Infos zum Thema Meldeverfahren bei Interventionsfällen gibt es deshalb hier auf einen Blick.
Wo kann ich mich melden?
Wenn du etwas beobachtet oder erlebt hast, bei dem du ein ungutes Gefühl hast, kannst du dich jederzeit an eine Vertrauensperson, Landesleitung oder an eine hauptberufliche Person im Land oder Bund wenden. Auch deine Gruppenleitung kann dir weiterhelfen und gemeinsam mit dir eine passende Ansprechperson suchen.
Sexualisierte Gewalt kann von unabsichtlichen/ gelegentlichen unangemessenen Verhaltensweisen (z. B. übertriebene Liebkosungen, Spiel mit viel Körperkontakt), sexistischen Äußerungen, übergriffigem Verhalten bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen gehen.
Was passiert dann?
Bei einem vermuteten oder bestätigten Verdacht von wiederholten Grenzverletzungen oder Übergriffen wird das Interventionsteam einberufen. Das ist ein fester Kreis, der bei Bekanntwerden eines Vorfalls zusammentritt. An oberster Stelle stehen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person.
Dazu gehört – sofern die*der Beschuldigte aus dem VCP kommt – eine Trennung von betroffener und beschuldigter Person. Außerdem erhält der*die Betroffene Unterstützung, zum Beispiel eine Begleitung bei Gesprächen mit den Eltern oder die Vermittlung und Begleitung zu einer Beratungsstelle.
Wenn die beschuldigte Person VCPer*in ist, ist es sinnvoll, sie*ihn bis zur Klärung freizustellen. In dieser Zeit sollen keine Tätigkeiten für den VCP übernommen werden und keine Teilnahme an Aktivitäten des VCPs erfolgen. Es dürfen in dieser Zeit keine Aufgaben mit Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden!
Die Bearbeitung der Fälle erfolgt unter größtmöglicher Transparenz – besonders gegenüber der betroffenen Person, die über alle Handlungsschritte informiert werden soll, sowie darüber, an wen Informationen weitergegeben werden (zum Beispiel Präventionsbeauftragte des Bundes oder Beratungsstellen). Ist der Verdacht begründet, sind je nach Fall unterschiedliche Schritte sinnvoll – von einem pädagogischen Gespräch, zur Vermittlung von Beratungs- oder Therapieangebote an Beschuldigte bis hin zu einem Verbandsauschluss. Im Fall ungerechtfertigter Vorwürfen werden natürlich auch Maßnahmen zur Rehabilitation der*des Beschuldigten ergriffen.