{"id":2731,"date":"2015-07-22T08:48:28","date_gmt":"2015-07-22T06:48:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vcp.de\/pfadfinden\/?page_id=2731"},"modified":"2017-10-30T21:46:56","modified_gmt":"2017-10-30T19:46:56","slug":"teilnahmebedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vcp.de\/pfadfinden\/roverway\/teilnahmebedingungen\/","title":{"rendered":"Teilnahmebedingungen"},"content":{"rendered":"<h2>1. Veranstalter<\/h2>\n<p>Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) e.V.<br \/>\nWichernweg 3<br \/>\n34121 Kassel<br \/>\nTel: 0561-78437-20<br \/>\nFax: 0561-78437-40<\/p>\n<h2>2. VCP-Kontingentsleitung<\/h2>\n<p>Vera Steinberg und S\u00f6ren Br\u00f6cker<br \/>\nVCP Bundeszentrale, Wichernweg 3, 34121 Kassel<br \/>\nTel.: 0561-78437-20 Fax: 0561-78437-40<br \/>\neMail: <a href=\"mailto:roverway@vcp.de\">roverway(at)vcp.de<\/a><\/p>\n<h2>3. Teilnahmebeitrag<\/h2>\n<p>1.145,00 EUR f\u00fcr Ranger\/Rover<br \/>\n975,00 EUR f\u00fcr IST<\/p>\n<h2>4. Zahlungen<\/h2>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\">\n<colgroup span=\"3\" width=\"85\"><\/colgroup>\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"left\" valign=\"top\" height=\"17\">Datum<\/td>\n<td align=\"left\" valign=\"top\">Teilnehmende<\/td>\n<td align=\"left\" valign=\"top\">IST<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\" valign=\"top\" height=\"32\">Bei Anmeldung<\/td>\n<td align=\"left\" valign=\"top\">\u20ac 145,00<\/td>\n<td align=\"left\" valign=\"top\">\u20ac 145,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\" valign=\"top\" height=\"17\">15.12.2017<\/td>\n<td align=\"left\" valign=\"top\">\u20ac 500,00<\/td>\n<td align=\"left\" valign=\"top\">\u20ac 415,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td align=\"left\" valign=\"top\" height=\"17\">15.04.2018<\/td>\n<td align=\"left\" valign=\"top\">\u20ac 500,00<\/td>\n<td align=\"left\" valign=\"top\">\u20ac 415,00<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Zahlungen sind fristgerecht an folgendes Konto zu leisten: VCP e. V., Evangelische Bank e. G., IBAN DE13 5206 0410 0000 0002 56. Bitte gib bei jeder Zahlung folgende Details an: deinen Namen, deine Mitgliedsnummer und das Stichwort \u201eRoverway 2018\u201c.<\/p>\n<h2>5. Reisezeitraum<\/h2>\n<p>Die Ma\u00dfnahme des VCP-Kontingents ist geplant vom 21.07.2018 bis 09.08.2018. Genaue Reisedaten werden noch festgelegt.<\/p>\n<h2>6. Reiseziel<\/h2>\n<p>Das Reiseland ist Niederlande. Nach Abschluss der Planung werden genaue Reisedetails bekannt gegeben.<\/p>\n<h2>7. Reiseverlauf<\/h2>\n<p>21.07. \u2013 22.07.2018 Vorprogramm<br \/>\n23.08. \u2013 02.08.2018 Teilnahme am Roverway<br \/>\n03.08. \u2013 09.08.2018 Nachtour<\/p>\n<p>Vor der Reise finden zwei Vorbereitungswochenenden statt; das erste im VCP-Kontingent voraussichtlich am Wochenende 19.-21.01.2018 und das zweite zusammen mit allen anderen Teilnehmenden aus Deutschland voraussichtlich am Wochenende 04.-06. Mai\u00a02018.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Reisebedingungen<\/h2>\n<h2>1. Teilnahmevoraussetzung, Vertragsschluss<\/h2>\n<p>1.1 Wichtigste Voraussetzung f\u00fcr deine Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung, die durch dich unterzeichnet sein muss. Wenn du unter 18 bist, m\u00fcssen auch deine Eltern unterzeichnen. In der Regel reicht die Unterschrift eines Elternteils nicht aus.<\/p>\n<p>1.2 Du kannst an der Reise des Kontingents des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) des Roverways 2018 nur dann teilnehmen, wenn du Mitglied des VCP bist.<\/p>\n<p>1.3 Du musst zwischen dem 03. August 1995 und dem 23. Juli 2002 geboren worden sein. Erwachsene \u00fcber 22 Jahre k\u00f6nnen als Kontingentsleitung oder als Mitglieder des International Service Teams (IST) die Durchf\u00fchrung des Roverways unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>1.4 Deine Anmeldung gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages \u00fcber Deine Teilnehme. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der VCP dir die Anmeldung schriftlich best\u00e4tigt hat. Diese Anmeldebest\u00e4tigung gilt unter der aufschiebenden Bedingung der endg\u00fcltigen Anmeldebest\u00e4tigung des Roverway-Veranstalters. Sollte es zu einer Absage durch den Roverway Veranstalter kommen, ist der VCP berechtigt, seine Anmeldebest\u00e4tigung zu widerrufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>2. Teilnahmebeitrag, \u00c4nderung<\/h2>\n<p>2.1 Ein Vertrag zwischen dir und dem VCP kommt erst zustande, wenn du die Anzahlung rechtzeitig leistest. Der VCP ist daneben berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn du mit den vereinbarten weiteren Raten mehr als 14 Tage in Verzug ger\u00e4tst.<\/p>\n<p>2.2 Tritt der VCP aus dem in Abschnitt 2.1 genannten Grund von dem Vertrag zur\u00fcck, hast du den dem VCP entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser besteht in H\u00f6he des Reisepreises abz\u00fcglich durch deine Nichtteilnahme ersparter Aufwendungen. Es steht Dir frei, einen geringeren oder keinen Schaden nachzuweisen. Der VCP kann weitergehende Sch\u00e4den ebenfalls geltend machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>3. R\u00fccktritt vom Vertrag<\/h2>\n<p>3.1 Grunds\u00e4tzlich ist der zwischen dem VCP und dir geschlossene Vertrag bindend. Ein R\u00fccktrittsrecht besteht nur in den gesetzlichen F\u00e4llen, es sei denn, diese Bedingungen regeln etwas anderes.<\/p>\n<p>3.2 Trittst du vom Vertrag zur\u00fcck, ohne hierzu berechtigt zu sein oder nimmst du an der Reise nicht teil, hast du keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Soweit dieser noch nicht gezahlt wurde, kann der VCP Zahlung trotzdem verlangen.<\/p>\n<p>3.3 Ein R\u00fccktritt ist von dir schriftlich an die Bundeszentrale des VCP zu richten. Andere sind nicht berechtigt f\u00fcr den VCP den R\u00fccktritt entgegen zu nehmen.<\/p>\n<p>3.4 Du kannst neben den gesetzlichen Gr\u00fcnden unter folgenden Bedingungen ohne Schadensersatzpflicht von Vertrag zur\u00fccktreten:<br \/>\nbei einem R\u00fccktritt bis sechs Wochen nach Erhalt der Anmeldebest\u00e4tigung (Posteingang Bundeszentrale), wenn deine Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist erfolgt ist, oder<br \/>\nbei einer Preiserh\u00f6hung von mehr als 5 % des Teilnahmebeitrages. Das R\u00fccktrittsrecht muss dem VCP gegen\u00fcber nach der Erkl\u00e4rung \u00fcber die Preiserh\u00f6hung bzw. der \u00c4nderung der Reiseleistung unverz\u00fcglich schriftlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>3.5 Wird das Roverway durch den Veranstalter abgesagt, kann der VCP von dem Vertrag mit dir zur\u00fccktreten. Du erh\u00e4ltst dann grunds\u00e4tzlich deinen Teilnahmebeitrag zur\u00fcck. Dies gilt nicht, wenn die Absage auf Naturkatastrophen, terroristische Akte oder andere, nicht durch den Veranstalter oder den VCP zu beeinflussende Gr\u00fcnde (h\u00f6here Gewalt) oder nach dem 23.08.2018 erfolgt. Von dem Teilnahmebeitrag sind in jedem Fall die dem VCP schon entstandenen Planungs- und Reisekosten in Abzug zu bringen. Es steht dir frei, einen geringeren oder keinen Schaden nachzuweisen. Der VCP kann weitergehende Sch\u00e4den ebenfalls geltend machen.<\/p>\n<p>3.6 Der VCP kann neben den gesetzlichen Gr\u00fcnden oder wegen sonst vertraglich vereinbarten Gr\u00fcnden auch dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn du dich in solchem Ma\u00df vertragswidrig verh\u00e4ltst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist und du zuvor schriftlich gemahnt wurdest. Daneben kann der VCP unter anderem bei folgenden Sachverhalten zur\u00fccktreten:<br \/>\nwenn du an den Vorbereitungstreffen nicht teilnimmst,<br \/>\nwenn du die bei der Anmeldung abgefragten Daten zur Gesundheitsvorsorge nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollst\u00e4ndig oder nicht wahrheitsgem\u00e4\u00df dem VCP zur Verf\u00fcgung gestellt hast,<br \/>\nwenn du mit den Zahlungen im R\u00fcckstand bist,<br \/>\nwenn andere wichtige Gr\u00fcnde es f\u00fcr den VCP unzumutbar erscheinen lassen, am Vertrag festzuhalten.<\/p>\n<p>3.7 Im Fall des R\u00fccktritts findet Abschnitt 2.2. entsprechende Abwendung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>4. Was ist im Teilnahmebeitrag enthalten?<\/h2>\n<p>4.1 Folgende Leistungen sind im Teilnahmebeitrag enthalten:<br \/>\nzwei Vortreffen im VCP-Kontingent inkl. Verpflegung und Reisekostenerstattung vom Wohnort innerhalb Deutschlands<br \/>\nHin- und R\u00fcckreise nach und von den Niederlanden, in den Niederlanden ggfs. Bus\/Bahnreisen, Unterbringung in selbst mitgebrachten Zelten, Vollverpflegung (Selbstkochen).<br \/>\nTeilnahmepreis des Veranstalters des Roverway 2018, Tracht mit dazugeh\u00f6rigen Aufn\u00e4hern und Ringhalstuch, Programm- und Vorbereitungskosten des VCP-\/ des deutschen Kontingents<br \/>\nHaftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung.<\/p>\n<p>4.2 Folgende Leistungen sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten:<br \/>\nReiser\u00fccktrittskostenversicherung,<br \/>\nGep\u00e4ckversicherung,<br \/>\nAuslandsreisekrankenversicherung (mit der \u201eEuropean Health Insurance Card\u201c, EHIC, die auf allen Versicherungskarten der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist , erhalten alle gesetzlich Versicherten europaweit medizinische Leistungen)<br \/>\nweitere Ausgaben in den Niederlanden<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>5. Deine weiteren vertraglichen Pflichten<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.1 Du musst dich um g\u00fcltige Reisedokumente k\u00fcmmern. F\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige gen\u00fcgt ein g\u00fcltiger Personalausweis (oder Reisepass). Bist du ausl\u00e4ndischer Staatsb\u00fcrger, informiere dich bitte rechtzeitig, welche Dokumente du ben\u00f6tigst. Fehlende Reisedokumente sind kein schuldbefreiender K\u00fcndigungsgrund.<\/p>\n<p>5.2 Du musst uns die bei der Anmeldung abgefragten Daten zur Gesundheitsvorsorge wahrheitsgem\u00e4\u00df beantwortet zur Verf\u00fcgung stellen. Die Einreichung des Fragebogens ist notwendig, da die medizinische Versorgung nur auf der Basis der vorliegenden Information \u00fcbernommen werden kann. Die Vertraulichkeit der Angaben wird gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<h2>6. M\u00e4ngel und Haftung<\/h2>\n<p>6.1 Die vertragliche Haftung des VCP f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht Sch\u00e4den an K\u00f6rper und Gesundheit sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig durch den VCP oder seine Beauftragten herbeigef\u00fchrt wird. F\u00fcr alle gegen den VCP gerichteten Schadenersatzanspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, ist die Haftung f\u00fcr Sachsch\u00e4den auf die H\u00f6he des dreifachen Reisepreises beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>6.2 Der VCP haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausfl\u00fcge, Theaterbesuche, Ausstellungen).<\/p>\n<p>6.3 Du bist verpflichtet, bei Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Sch\u00e4den zu vermeiden oder gering zu halten. Solltest du wider Erwarten Beschwerden haben, musst du dich an Ort und Stelle unverz\u00fcglich an die Kontingentsleitung wenden und Abhilfe erbitten. Ist diese nicht zu erreichen, wende dich an die Bundeszentrale.<\/p>\n<p>6.4 Deine Anspr\u00fcche wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der Reise sind sp\u00e4testens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen\u00fcber dem VCP \u00fcber die Bundeszentrale geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kannst du Anspr\u00fcche nur noch geltend machen, wenn du ohne Verschulden gehindert warst, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Anspr\u00fcche aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des VCP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, verj\u00e4hren in zwei Jahren. Dies gilt auch f\u00fcr Anspr\u00fcche auf den Ersatz sonstiger Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grobfahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des VCP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Alle \u00fcbrigen Anspr\u00fcche verj\u00e4hren in einem Jahr. Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung verj\u00e4hren in drei Jahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>7. Sonderabsprachen<\/h2>\n<p>7.1 Sonderabsprachen sind nur dann wirksam, wenn sie durch den VCP schriftlich best\u00e4tigt wurden. M\u00fcndliche Absprachen haben keine Rechtsgeltung. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieser Schriftformklausel.<\/p>\n<p>7.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung, die der Unwirksamen wirtschaftlich so weit wie m\u00f6glich entspricht ersetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Veranstalter Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) e.V. Wichernweg 3 34121 Kassel Tel: 0561-78437-20 Fax: 0561-78437-40 2. VCP-Kontingentsleitung Vera Steinberg und S\u00f6ren Br\u00f6cker VCP Bundeszentrale, Wichernweg 3, 34121 Kassel Tel.: 0561-78437-20 Fax: 0561-78437-40 eMail: roverway(at)vcp.de 3. Teilnahmebeitrag 1.145,00 EUR f\u00fcr Ranger\/Rover 975,00 EUR f\u00fcr IST 4. 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