Corona-Pandemie: Impfung und Ehrenamt

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Die Angebote in der Jugendverbandsarbeit sind unersetzlich für die Entwicklung, Bildung und demokratische Teilhabe junger Menschen. Hierfür ist das Engagement von ehrenamtlichen Leiter*innen essenziell, denn Gruppenstunden, Zeltlager, Seminare und viele weitere Projekte wären ohne ihren Einsatz nicht möglich. Der Bundesjugendring stellt daher in seiner Position „Impfung und Ehrenamt“ fest, dass haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen nach §11 SGB VIII gemäß § 4 der Coronavirus-Impfverordnung gleichgestellt sind und eine Berechtigung für eine Impfung mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) haben. Praktisch wird dies in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich gehandhabt.

Kinder und Jugendliche brauchen Räume, in denen sie Gleichaltrige treffen und sich entfalten können. Neben Ängsten um die eigene Gesundheit und die von Eltern, Verwandten und Freund*innen, fehlt vielen jungen Menschen das normale Leben mit Gleichaltrigen. Seit Monaten können nur unregelmäßige oder ausschließlich digitale Gruppenstunden angeboten werden, in denen Gemeinschaft erlebt, Ideen ausgetauscht und Aktivitäten geplant werden können. Daher fordern die Jugendverbände und Landesjugendringe im DBJR eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Coronavirus-Impfverordnung im Bereich Kinder- und Jugendarbeit und der non-formalen Bildung, damit Kinder- und Jugendliche im gesamten Bundesgebiet auch weiterhin von Angeboten der Jugendverbandsarbeit profitieren können.

Hierfür ist es essenziell, dass explizit auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in die Priorisierung aufgenommen werden. Denn sie sind der Grundbaustein, ohne den unsere Verbandsarbeit nicht möglich wäre. Obwohl sich die Gleichstellung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit und der non-formalen Bildung aus §11 SGB VIII gemäß § 4 der Coronavirus-Impfverordnung ergibt, wird dies dennoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Deswegen ist es wichtig, dass sich ehrenamtliche Leiter*innen, die an einer Impfung mit erhöhter Priorität interessiert sind, über die Möglichkeiten in ihrem Bundesland informieren. Hierzu können direkt die Informationen auf den Internetseiten des eigenen Bundeslandes aufgerufen werden, das für euch zuständige Gesundheitsamt kontaktiert werden oder ihr wendet euch an euer Landesbüro für weitere Informationen. Bitte denkt dabei daran, dass Sachverhalte laufend aktualisiert werden. Deswegen ist es wichtig, dass ihr euch regelmäßig informiert.

Sollte es in eurem Bundesland die Möglichkeit einer priorisierten Impfung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe geben, ist es wichtig, hiermit verantwortungsbewusst umzugehen. Überlegt euch, ob ihr in eurem ehrenamtlichen Engagement in naher Zukunft einem erhöhten Risiko ausgesetzt seid und reflektiert dabei selbst, ob andere Menschen oder Gruppen eine Impfung dringender benötigen könnten. Denn Solidarität und Zusammenhalt sind gerade in Corona-Zeiten wichtige Güter.

Zum Inhalt des DBJR-Beschlusses (Beitrag vom 22.04.2021):

DBJR Beschluss: Impfung und Ehrenamt

 

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